Mietrecht: Vermieter haftet bei kalter Räumung auf Schadensersatz

Das Kammergericht Berlin (Az. 12 U 149/10) hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entschieden, dass ein Vermieter im Falle einer eigenmächtig von ihm während des Mietverhältnisses vorgenommenen Räumung auf Schadensersatz haftet, wenn hierbei Sachen des Mieters beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Für den Fall der Entfernung von Eigentum des Mieters aus dem Mietobjekt trifft den Vermieter eine Inventarisierungspflicht, d.h. er muss alles auflisten, was er an Gegenständen des Mieters vorfindet.