Verbraucherrecht: Neue Widerrufsbelehrung seit dem 04.08.2011 erforderlich

Seit dem 04.08.2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge (BGBl. 2011, Teil I vom 03.08.2011, S. 1600 ff.) in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelung sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in kleineren, aber wesentlichen Punkten verändert worden.
Jeder Unternehmer, der Waren im Fernabsatzhandel anbietet, sollte die entsprechenden Belehrungen anpassen lassen. Diesbezüglich ist in jedem Falle anwaltliche Beratung zu empfehlen, zumal die Übergangsfrist nur drei Monate beträgt.