Gewerbemietrecht: Nichtbezahlung der Kaution berechtigt zu außerordentlicher Kündigung

Bei einem Gewerberaummietverhältnis ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, sofern der Mieter die Kaution nicht zahlt. Der Vermieter darf die fristlose Kündigung jedoch nur innerhalb einer angemessenen Frist erklären. Als nicht mehr angemessen ist jedenfalls ein Zeitraum von 10 Monaten anzusehen. Das hat vor kurzem das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2011, Az. 2 U 793/10