Bau- und Architektenrecht

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht befasst sich als Unterfall des Verwaltungsrechts mit der Erteilung und Verweigerung von baurechtlichen Genehmigungen, Vorbescheiden, Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen und vielem mehr. Die bedeutendsten Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die landesrechtlichen Landesbauordnungen. Hier unterstützt der Rechtsanwalt beispielsweise Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte gegenüber dem Staat.

Privates Baurecht

Zum privaten Baurecht gehört die Erbringung von Bauleistungen durch Unternehmen. Ausgangspunkt eines Falls im privaten Baurecht ist zumeist ein Werkvertrag nach den Vorschriften der §§ 631 ff. BGB. Der Rechtsanwalt vertritt auf dem Gebiet des privaten Baurechts Baufirmen und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Werklohn, aber auch Bauherren bei der Geltendmachung von Baumängeln und der sich daraus ergebenden Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Zum privaten Baurecht zählt auch das VOB-Recht sowie der Entwurf und die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Leistungsspektrum

  • die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Bauforderungen
  • die Prüfung von Rechnungen nach VOB/B
  • die Durchsetzung von Forderungen für Werkunternehmer
  • die Geltendmachung von Mängelrechten und Nachbesserungsansprüchen des Bestellers gegenüber Bauunternehmern und Architekten
  • die Durchsetzung von Honoraransprüchen des Architekten und des Bauingenieurs

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt John-Boris Seibold

Rechtsanwalt Sebastian Gorontzy

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(0421) 320 321

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