Erbrecht
Das Erbrecht umfasst zunächst den gesamten Bereich der sog. “Gesamtrechtsnachfolge” nach dem Ableben des Erblassers. Wichtigste Fundstelle des Erbrechts sind die Bestimmungen der §§ 1922 ff. BGB. Hier geht es um Verfügungen von Todes wegen, also um die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Auch der Bereich der Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern gehört hierher.
Leistungsspektrum
- Erbschein
- Testamentseröffnung und Nachlass
- erbrechtliche Auseinandersetzung
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
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