Erbrecht

Das Erbrecht umfasst zunächst den gesamten Bereich der sog. „Gesamtrechtsnachfolge“ nach dem Ableben des Erblassers. Wichtigste Fundstelle des Erbrechts sind die Bestimmungen der §§ 1922 ff. BGB. Hier geht es um Verfügungen von Todes wegen, also um die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Auch der Bereich der Auseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern ist Teil dieses umfangreichen Rechtsgebiets.

Leistungsspektrum

  • Überprüfung der Erbfolge im konkreten Fall
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen
  • Unterstützung bei der Beantragung des Erbscheins
  • Testamentseröffnung und Nachlass
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Erbteilungsklagen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

 

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