Inhalt und Umfang des Mandatsverhältnisses
Die Rechtsgrundlage für das Rechtsverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt ist ein Vertrag, der die entgeltliche Geschäftsbesorgung durch den Rechtsanwalt zum Gegenstand hat. Die Vergütung des Rechtsanwalts bestimmt sich grundsätzlich nach dem Wert der Angelegenheit (sog. Gegenstands- oder Streitwert). Nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann der Rechtsanwalt auf Grundlage des Gegenstandswertes seine Vergütung gegenüber dem Mandanten abrechnen. Es besteht daneben auch die Möglichkeit die Höhe der anwaltlichen Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. hierzu insbesondere § 3a RVG) individuell zu vereinbaren. Dies gilt sowohl für eine anwaltliche Erstberatung als auch für die Durchführung der anwaltlichen Tätigkeit an sich.
Rechtsschutzversicherung
Selbstverständlich informieren wir Sie gleich zu Beginn eines neuen Mandats über die voraussichtlich entstehenden Kosten und Gebühren - übersichtlich und nachvollziehbar. Wir prüfen bei jedem neuen Mandat eine mögliche Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung.
Beachten Sie bitte, dass manche Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers pro Rechtsschutzfall (zumeist 150,00 €) vorsehen, sodass Sie diesen Anteil unter Umständen selbst tragen müssen. Auch übernehmen Rechtsschutzversicherung nicht für jedes Rechtsgebiet die Kosten. Die Kanzlei Gorontzy berät Sie diesbezüglich gern weiter.
Prozesskostenhilfe
Sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, kann auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das gerichtliche Verfahren beantragt werden. Ob und in welcher Form PKH gewährt wird, richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften der §§ 114 ff. ZPO. Das entsprechende, hierfür erforderliche Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie hier.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass bei Gewährung von Prozesskostenhilfe nur Ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von staatlicher Seite getragen werden. Möglicherweise müssen Sie dennoch die Anwaltskosten der Gegenseite und deren notwendige Auslagen ganz oder zum Teil selbst tragen, wenn Sie unterliegen.
Beratungshilfe
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Möglich ist auch die Online-Rechtsberatung. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: info@ra-gorontzy.de.
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