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Mietrecht


Das Mietrecht umfasst die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung von Mietern und Vermietern. Dies gilt sowohl für Wohnraummiete als auch für die Miete von gewerblichen Immobilien oder auch beweglichen Sachen, wie z.B. Kraftfahrzeugen.

Wichtigste Rechtsquelle des Mietrechts sind die §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches; es gibt aber auch zahlreiche weitere einschlägige Vorschriften wie die Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), die im Einzelfall relevant sein können. Häufige Probleme im Mietrecht sind die zu zahlende Miete, Mietminderungen, Mängel der Mietsache, Kündigungen und Räumungsklagen sowie die jährliche Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB); letztere kann immer wieder ein besonderer Streit- und Diskussionspunkt zwischen Vermieter und Mieter sein.

Leistungsspektrum

  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Kündigungen
  • Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen
  • Geltendmachung der Rückerstattung des Mietdeponats, sofern dies zu Unrecht einbehalten wurde
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung rückständiger Miete für den Vermieter
  • gerichtliche Durchsetzung von Räumungsansprüchen des Vermieters
  • Zwangsvollstreckung aus Urteilen und Beschlüssen

 

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