Fedelhören 42 - 28203 Bremen - Tel. (0421) 794 796-31

Schwerpunkte der Kanzlei sind vor allem folgende Rechtsgebiete:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht umfasst die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung von Mietern und Vermietern. Dies gilt sowohl für Wohnraummiete als auch für die Miete von gewerblichen Immobilien oder auch beweglichen Sachen, wie z.B. Kraftfahrzeugen. Wichtigste Rechtsquelle des Mietrechts sind die §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches; es gibt aber auch zahlreiche weitere einschlägige Vorschriften wie die Betriebskostenverordnung (BetrKV)  oder das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), die im Einzelfall relevant sein können. Häufige Probleme im Mietrecht sind die zu zahlende Miete, Mietminderungen, Mängel der Mietsache, Kündigungen und Räumungsklagen sowie die jährliche Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB); letztere kann immer wieder ein besonderer Streit- und Diskussionspunkt zwischen Vermieter und Mieter sein.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie ihre Beziehungen zu Dritten, z.B. zu Mietern oder mit dem Erhalt der Immobilie beauftragten Unternehmen, den Wohnungsverwaltungsgesellschaften. Ansatzpunkt sind hier zumeist die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Zur Tätigkeit des Rechtsanwalts auf diesem Gebiet gehören die Beratung und Ausarbeitung von Verträgen für die Wohnungseigentümer ebenso wie die Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Aber auch das Recht der Hausverwaltung gehört hierher.

Hier bieten wir:

  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Kündigungen
  • Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen
  • Geltendmachung der Rückerstattung des Mietdeponats, sofern dies zu Unrecht einbehalten wurde
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung rückständiger Miete für den Vermieter
  • nötigenfalls gerichtliche Durchsetzung von Räumungsansprüchen des Vermieters

_______________________________________________________________

Verbraucherrecht

Das Verbraucherrecht hat sich mittlerweile zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Der Verbraucher wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und anderen Vorschriften geschützt. Mittlerweile haben zahlreiche verbraucherrechtlich relevante Vorschriften Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch (dort vor allem: §§ 305 ff. BGB) gefunden. Diese bieten dem Verbraucher bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zahlreiche Möglichkeiten: So können Haustürgeschäfte und Verbraucherkredite innerhalb bestimmter Fristen widerrufen, sittenwidrige Geschäfte rückabgewickelt und mangelhafte oder verspätete Leistungen gerügt werden. Dem Verbraucher können Rechte auf Nachlieferung, Nachbesserung, Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zustehen. Der Rechtsanwalt kennt all diese Rechte. Er berät den Verbraucher über die für ihn wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise und setzt diese - notfalls gerichtlich - durch. Aber auch für Kaufleute kann sich im Bereich des Verbraucherrechts Beratungsbedarf ergeben, etwa bei der Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Interessenvertretung in Rechtsstreitigkeiten der genannten Art. Hier befasst sich die Kanzlei Gorontzy insbesondere mit:

  • Energielieferungsverträgen und Erhöhungsverlangen der Energieversorger (Gaspreise) 
  • der Prüfung und Anpassung von AGB
  • Mobiltelefonverträgen und deren Besonderheiten
  • Prüfung der Möglichkeit des Rücktritts und des Widerrufs  

_______________________________________________________________

IT-Recht

Die Informationstechnologie (IT) schreitet durch neue technische Entwicklungen täglich voran. Aus der Nutzung dieser technischen Möglichkeiten haben sich auch für Rechtsanwälte Beratungsfelder eröffnet, die so vielschichtig sind wie die Informationstechnologie selbst. Schon bei der Anschaffung oder dem Betrieb einer EDV-Anlage kann es zu Störungen und damit zu Haftungsfragen kommen. Gleiches gilt für die Software, die einem Unternehmen die Abwicklung seiner Geschäfte erlauben soll. Ferner wollen die Hersteller solcher Technologien wissen, wie Linzenzen und Urheberrechte zu schützen sind. Schließlich überschneiden sich IT-Recht und Internetrecht immer dann, wenn im Internet Rechtsgeschäfte getätigt werden.

  • Geltendmachung des Widerrufsrechts nach § 355 BGB
  • Anfechtung vermeintlich entgeltlicher Verträge wegen Täuschung  
  • Fernabsatzverträge und deren besondere Problematiken
  • AGB und deren Wirksamkeit im Online-Handel  
  • Probleme bei der Rückabwicklung von im Internet geschlossenen Verträgen
  • Überprüfung, Überarbeitung und Anpassung veralteter AGB für Unternehmer  

_______________________________________________________________

Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht ist ein äußerst umfangreiches Rechtsgebiet und umfasst das private und das öffentliche Baurecht.

Das öffentliche Baurecht befasst sich als Unterfall des Verwaltungsrechts mit der Erteilung und Verweigerung von baurechtlichen Genehmigungen, Vorbescheiden, Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen und vielem mehr. Die bedeutendsten Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die landesrechtlichen Landesbauordnungen. Hier unterstützt der Rechtsanwalt beispielsweise Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte gegenüber dem Staat.

Zum privaten Baurecht gehört die Erbringung von Bauleistungen durch Unternehmen. Ausgangspunkt eines Falls im privaten Baurecht ist zumeist ein Werkvertrag nach den Vorschriften der §§ 631 ff. BGB. Der Rechtsanwalt vertritt auf dem Gebiet des privaten Baurechts Baufirmen und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Werklohn, aber auch Bauherren bei der Geltendmachung von Baumängeln und der sich daraus ergebenden Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Zum privaten Baurecht zählt auch das VOB-Recht sowie der Entwurf und die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst insbesondere:

  • die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Bauforderungen
  • die Prüfung von Rechnungen nach VOB/B
  • die Durchsetzung von Forderungen für Werkunternehmer
  • die Geltendmachung von Mängelrechten und Nachbesserungsansprüchen des Bestellers  

_______________________________________________________________

Verwaltungsrecht

Zum Verwaltungsrecht gehören - allgemein ausgedrückt - alle Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staat sowie staatlicher Stellen untereinander. Häufig werden Bürger auf Zahlung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen in Anspruch genommen, oder es werden erforderliche Genehmigungen versagt. Hier gilt es, mit den Behörden zu korrespondieren und notfalls fristgerecht Rechtsbehelfe zu ergreifen, wie z.B. Widerspruch einzulegen. Teilgebiete des Verwaltungsrechts sind u.a. das Beamtenrecht, das Baurecht (s.o.), das Gewerberecht, das Abgabenrecht, das Ausländerrecht und das Polizei- und Ordnungsrecht. Aber auch die Beilegung von Kompetenzkonflikten staatlicher Stellen untereinander, etwa von Gemeindeorganen, ist Aufgabe des Verwaltungsrechtlers.

In diesem Bereich beschäftigen wir uns vor allem mit:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (s.o.)
  • dem allgemeinen Verwaltungsrecht (z.B. Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsaktes)
  • Sozialrecht (insbesondere Recht der Krankenkassen nach SGB V; Kinder- und Jugendhilferecht nach SGB VIII)

_______________________________________________________________

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst zunächst den gesamten Bereich der sog. "Gesamtrechtsnachfolge" nach dem Ableben des Erblassers. Wichtigste Fundstelle des Erbrechts sind die Bestimmungen der §§ 1922 ff. BGB. Hier geht es um Verfügungen von Todes wegen, also um die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Auch der Bereich der Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern gehört hierher.

  • Erbschein
  • Testamentseröffnung und Nachlass
  • erbrechtliche Auseinandersetzung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Daneben betreuen wir auch folgende Rechtsgebiete:

Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht und Arbeitsrecht

_______________________________________________________________

Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • umfassende Beratung zu Ihren rechtlichen Problemen und Aufzeigen von Handlungsalternativen;
  • außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen und Forderungen;
  • Führen außergerichtlicher Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner;
  • Entwurf von Vereinbarungen, Verträgen und anderen Rechtsdokumenten;
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen, die gegen Sie geltend gemacht werden;
  • schnelles Durchsetzen Ihres Anspruchs, nötigenfalls auch mittels einer einstweiligen Verfügung
  • Betreiben der Zwangsvollstreckung aus erstrittenen Titeln.

Rechtsanwalt Gorontzy sieht sich dabei als unabhängigen, verschwiegenen und kompetenten Wahrer Ihrer Interessen.

Er ist berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor allen Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten aufzutreten. Sollte sich die Mandatsführung aufgrund der räumlichen Entfernung zu einem Gerichtsstand einmal nicht von Bremen aus erledigen lassen, arbeiten wir mit Korrespondenzanwälten in Deutschland und - soweit erforderlich - in anderen Ländern zusammen.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Rechtsgebieten? Wir beraten Sie gern!

_______________________________________________________________

Tel. (0421) 794 796-31

Fax (0421) 794 796-32 

(wochentags von 8.30 - 13.00 Uhr sowie 14.00 - 18.00 Uhr)

E-Mail: kanzlei@ra-gorontzy.de