Verwaltungsrecht
Zum Verwaltungsrecht gehören – allgemein ausgedrückt – alle Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staat sowie staatlicher Stellen untereinander. Häufig werden Bürger auf Zahlung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen in Anspruch genommen, oder es werden erforderliche Genehmigungen versagt. Hier gilt es, mit den Behörden zu korrespondieren und notfalls fristgerecht Rechtsbehelfe zu ergreifen, wie z.B. Widerspruch einzulegen. Teilgebiete des Verwaltungsrechts sind u.a. das Beamtenrecht, das Baurecht, das Gewerberecht, das Abgabenrecht, das Ausländerrecht und das Polizei- und Ordnungsrecht. Aber auch die Beilegung von Kompetenzkonflikten staatlicher Stellen untereinander, etwa von Gemeindeorganen, ist Aufgabe des Verwaltungsrechtlers.
Leistungsspektrum
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (s.o.)
- allgemeines Verwaltungsrecht (z.B. Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsaktes)
- Sozialrecht: Recht der Krankenkassen nach SGB V
- Sozialrecht: Kinder- und Jugendhilferecht nach SGB VIII
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