Vollmacht

Für den Fall der Mandatserteilung benötigen wir zum Nachweis der Vertretungsberechtigung eine Vollmacht. Diese Vollmacht muss in bestimmten Fällen auch der Gegenseite, einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden. Wir bitten aus diesem Grunde darum, das Vollmachtsformular auszudrucken, eigenhändig zu unterschreiben, mit einem Datum zu versehen und per Post an uns zurückzusenden oder hier in der Kanzlei während der Bürozeiten hereinzureichen.

Ferner finden Sie hier für die Beantragung von Prozesskostenhilfe die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die zu diesem Zweck von Ihnen unterschrieben und mit den angegebenen Belegen bei Gericht eingereicht werden muss.

Vollmacht für 1 Mandanten

Vollmacht für 2 Mandanten

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PKH)