Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten, z.B. zu Mietern, zu Handwerkern, dem Hausmeister und dem Verwalter. Maßgebliche Rechtsquelle und zumeist Ausgangspunkt der rechtlichen Prüfung eines WEG-Falles ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz: Wohnungseigentumsgesetz, WEG).

Zur Tätigkeit des Rechtsanwalts auf diesem Gebiet gehören die Beratung und Ausarbeitung von Verträgen für die Wohnungseigentümer, die Vorbereitung, rechtliche Begleitung und Betreuung der Wohnungseigentümerversammlung ebenso wie die Anfechtung rechtswidriger oder gar nichtiger Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft im gerichtlichen Verfahren. Auch das Recht der Hausverwaltung, deren Kompetenzen und Stellung gegenüber den Wohnungseigentümern wird von diesem Rechtsgebiet erfasst.

Leistungsspektrum

  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung für einzelne Eigentümer
  • Formulierung von Anträgen für die Eigentümerversammlung für einzelne Eigentümer
  • Gestaltung und Überprüfung von Verwalterverträgen und sonstigen Verträgen der Gemeinschaft mit Dritten
  • Gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen säumige Eigentümer für die Gemeinschaft
  • Rechtliche Beratung von Verwaltern

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Gorontzy

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